Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können Gelder von Konten innerhalb des Euro-Währungsraumes eingezogen werden. Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugsermächtigung und dem des Abbuchungsauftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Für Lastschriften gelten im Binnenmarkt einheitliche Regeln. Seit dem 1. November 2010 nehmen alle Kreditinstitute des Euro-Währungsgebietes am SEPA-Lastschriftverfahren teil.
Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die Euro-Lastschriften sind die Kundenberater in den Filialen.