SEPA-Basis-Lastschrift im Überblick
Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugs-Ermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.
Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen teil
Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Ihre Brühler Bank eG und alle Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen seit November 2009 am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil.
Widerspruchsfrist
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungs-Buchung (Fälligkeitstermin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.