Nutzung "alter" Lastschriftmandate
Die "Mandats-Migration" von bestehenden Lastschriftmandaten ist für Einzugs-Ermächtigungen ab dem 9. Juli 2012 möglich.
Einzugsermächtigungs-Verfahren
Zahlungsempfänger können bereits vorliegende Einzugs-Ermächtigungen auch nach dem 9. Juli 2012 für Lastschrift-Einzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012 angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wesentlich einfacher. Zahlungsempfänger müssen von ihren Kunden keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr einholen, und Zahlungspflichtige müssen kein neues Lastschrift-Mandat unterschreiben.
Zahlungsempfänger entscheidet
Über den Wechsel vom Einzugsermächtigungs-Verfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren entscheidet der Zahlungsempfänger. Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren müssen die Zahlungsempfänger die Zahlungspflichtigen informieren. Folgende Daten müssen sie diesen mitteilen:
- Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
- Angabe der jeweiligen Mandats-Referenznummer.
Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig.
Abbuchungsauftrags-Verfahren
Das Abbuchungsauftrags-Verfahren wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union voraussichtlich im Februar 2014 eingestellt. Im Gegensatz zu Einzugsermächtigungen können Abbuchungsaufträge nicht in Lastschriftmandate für ein anderes SEPA-Lastschriftverfahren überführt werden. Deshalb müssen sich Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger auf die Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens einigen.