SEPA-Firmen-Lastschrift: Für Unternehmen entwickelt
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungsauftrags: Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie die Zahlung dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.
Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift
- Sie sind Firmenkunde
- Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarktes
- Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC
- Um Lastschriften einzureichen, ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich
- Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen, muß ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilt und die Bank darüber informiert werden
- Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren unterstützen
Die Brühler Bank eG und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren.
Keine Rückgabe möglich
Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmen-Lastschrift: Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.