Individuelle Kennung für Zahlungs-Empfänger
Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.
Bei der Bundesbank beantragen
Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenz-Nummer des Lastschriftmandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.